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Privat und Wirtschaftsrecht (Subject) / 40563 Handelsrecht (Lesson)

40563 Handelsrecht

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  • Kaufmann Wer eine Handelsgewerbe betreibtSelbstständige TätigkeitTätigkeit erfolgt planmässig und auf DauerVorhandenseins einer erkennbaren unternehmerischen MindestorganisationAngebot entgeltlicher Leistungen auf einem allgemein zugänglichen MarktErlaubtheit der Tätigkeit und Wirksamkeit der GeschäfteGewinnerzielungsabsicht
  • Kein Gewerbe, sondern freie Berufe Wissenschaftler, Schriftsteller, Ärzte, Notare, Anwälte, ..Zusammenschluss von z.B. Wirtschaftsprüfern als AG, GmbH, OHG, KG
  • Ist-Kaufmann Verpflichtet Firma und Ort der Niederlassung ins Handelsregister einzutragen, wirkt deklaratorisch (verlautbart Rechtstatsache)
  • Kannkaufmann Kleingewerbetreibende kann sich ins Handelsregister eintragen und somit die Kaufmannseigenschaft erwerben mit konstitutiver Wirkung (ruft Rechtswirkung hervor)Kannkaufmann kann Registrierung wieder löschen nach WunschLand- und Forstwirte
  • Firma IndividualisierungsfunktionSachfirma, Personenfirma, Mischformen, FantasienamenErsichtlichkeit der Gesellschaftsverhältnisse als RechtsformzusatzOffenlegung der Haftungsverhältnisse@ Zeichen im Firmennamen erlaubtVerpflichtende Angaben auf Geschäftsbriefen: Ort der Niederlassung, Registergericht, Handelsregisternummer
  • Dauerschuldverhältnisse Mietverträge bleiben bestehenArbeitsverhältnisse bleiben bestehen
  • Haftung erfolgt bei Erwerben des Unternehmens eines Einzelkaufmanns mit gesamten Vermögen unbeschränkt persönlich wenn Übernahme unter Lebenden erfolgtBisherige Firma fortgeführt wirdDas Unternehmen weitergeführt wirdKein Haftungsausschluss vereinbart wirdVerbindlichkeiten müssen beim Betrieb des Gewerbes entstanden sein, sie müssen beim Unternehmensübergang fällig sein Haftung kann durch Vereinbarung mit dem Verkäufer ausgeschlossen werden, dies ist Dritten gegenüber nur wirksam, wenn der Ausschluss ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht wird oder dem Dritten mitgeteilt wird.Falls der Erwerber das Geschäft unter einer neuen Firma weiterführt, dann haftet der Erwerber nicht bzw. nur wenn es zu einer Übernahme der Haftung kam und diese durch Registereintrag oder Rundschreiben bekannt gemacht wurde.Verpachtet Kaufmann A das Geschäft an Kaufmann B, das unter der Firma des A fortgeführt wird, so haftet B für die Verbindlichkeiten des A; führt danach Kaufmann A das Geschäft weiter, so haftet er für die Verbindlichkeiten von B. Verkäufer haftet zunächst für 5 Jahre für die Verbindlichkeiten. Ausgeschieden Gesellschafter haftet für die gegründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten wenn innert 5 Jahren fällig sind und daraus gerichtliche Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.
  • Einzelkaufmann -> Personenhandelsgesellschaft Tritt jemand als persönlich haftender Gesellschafter oder als Kommanditist in das Einzelkaufmanngeschäft ein so entsteht entweder eine OHG oder KG. Diese haften für alle Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers unbeschränkt mit Privatvermögen und Dritten gegenüber unbeschränkbar.
  • Erben Erbe kann der Haftung entgehen wenn er das Geschäft binnen 3 Monaten (nachdem er vom Anfall der Erbschaft Kenntnis erlangte) einstellt. Möglichkeiten für ErbenAusschlagung der ErbschaftNichtübernahme oder VerkaufÄnderung der FirmaEinstellung des Betriebs innert 3 MonatenHaftungsausschluss mit dem nicht ererbten Vermögen
  • Prokura Vollmacht der rechtsgeschäftlich erteilten Vertretungsmacht zu allen Rechtshandlungen, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt. (z.B. Ausgeschlossen sind Geschäftsaufgabe, Veräusserung, Eröffnung der Insolvenz, …)Als Kaufleute können Aktiengesellschaften, GmbHs und Personengesellschaften Prokura erteilenZeichnung mit z.B. ppa NameErteilung durch Kaufmann (Inhaber des Handelsgeschäftes) mittels einseitiger empfangsbedürftiger WillenserklärungEintragungspflichtige Tatsache ins Handelsregister (deklaratorisch), ebenfalls muss die Löschung angemeldet werdenProkura erlischt durchTod des ProkuristenEnde des DienstverhältnissesJederzeit möglicher WiderrufBeendigung der Kaufmannseigenschaft des InhabersEröffnung des Insolvenzverfahrens über Inhaber
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  • Arten der Prokura GesamtprokuraFilialprokura
  • Handlungsvollmacht Umfasst alle Vollmachten eines kaufmännischen Unternehmens, die nicht Prokura sind.Handlungsvollmacht kann von einem Kaufmann, dem Prokurist, oder dessen Handlungsbevollmächtigten erteilt werden; auch als konkludente Willenserklärung möglich.Nicht ins Handlungsregister eintragungsfähig.
  • Handlungsvollmacht - Arten Generalvollmacht (soll alle anfallenden Rechtsgeschäfte tätigen können)Artvollmacht (soll ausgesuchte Art von Rechtsgeschäften tätigen können, z.B. Bankschalter)Spezialvollmacht (soll einzelne Geschäfte tätigen können)Duldungsvollmacht
  • Handlungsvollmacht erlischt durch Beendigung des RechtsverhältnissesWiderrufVerlust der KaufmannseigenschaftAufgabe oder Veräusserung des Unternehmens
  • Kaufmännisches Personal Handlungsgehilfe: In einen Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt. (Arbeitnehmer) Für Ihn gelten das gesetzliche und vertragliche Wettbewerbsverbot.Handlungslehrlinge = Auszubildende
  • Selbständige Umsatzmittler des Kaufmanns Selbständige Kaufleute sind Handelsvertreter, Handelsmakler, Kommissionär, Spediteur, Lagerhalter, … erhalten typischerweise eine Provision vom verbundenen Geschäftspartner.
  • Handelsvertreter Selbstständiger Gewerbetreibender mit freier Tätigkeitsgestaltung und freier ArbeitszeitStändig betraut für einen anderen Unternehmer tätig zu werden (auf Dauer gerichtet)AbschlussvertreterAbschluss von Geschäften im Namen und Rechnung des vertretenden UnternehmensNicht berechtigt abgeschlossene Verträge zu ändern oder Zahlungen entgegenzunehmenErmächtigt Erklärungen bezüglich des Gewährleistungsrechts entgegenzunehmenVermittlungsvertreter (Vermittlung von Geschäften im Namen und Rechnung des vertretenden Unternehmens)Vertragsform zum Unternehmer ist ein DienstvertragHat Sorgfaltspflicht keine Waren an kreditunwürdige Kunden zu liefernDelkrederehaftung gilt nur unter engen Voraussetzungen und löst besonderen Provisionsanspruch ausNicht berechtigt gleichzeitig Vertretung für Konkurrenzerzeugnisse zu übernehmenWettbewerbsverbot für 2 Jahre nach Beendigung des VerhältnissesAusgleichsanspruch des Handelsvertreters falls er durch eine Beendigung des Vertragsverhältnisses Provisionsansprüche verliert bis zu einer durchschnittlichen Jahresprovision und Vergütung bei der Mitwirkung eines wirtschaftlich wertvollen Kundenstammes. Voraussetzungen hierzu sindUnternehmer muss aus Geschäftsverbindungen mit neuen Kunden, die der Handelsvertreter für ihn geworben hat, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile haben, d.h. der Handelsvertreter muss Geschäftsverbindungen zu Stammkunden hergestellt haben.Stirbt der Handelsvertreter, so soll ihm eine vererblicher Ausgleichsanspruch zustehenAusgleichsanspruch ist innert eines Jahres nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mindestens aussergerichtlich geltend zu machenFalls ein Dritter anstelle des Handelsvertreters eintritt, kann der Handelsvertreter sein Geschäft verkaufen, der Ausgleichsanspruch verfällt
  • Vertragshändler Ständig betraut Waren des Herstellers bzw. Zwischenhändler im eigenen Namen auf eigene Rechnung zu vertreiben
  • Kommissionär Gewerblicher Kauf/Verkauf von Waren oder Wertpapieren im eigenen Namen für Rechnung eines anderen.Kommissionsvertrag zwischen Kommittenten und KommissionärAusführungsgeschäft zw. Kommissionär und DrittenAbwicklungsgeschäft zwischen Kommittenten und Kommissionär zur Übertragung des wirtschaftlich erlangten an den Kommittenten.
  • Handelsmakler Makler übernimmt Vermittlung für andere Personen gewerbsmässigHandelsmaklerrecht gilt auch für Makler, die nur Kleingewerbetreibende sindZwischen Auftragsgeber und Handelsmakler darf es kein ständiges Betrauungsverhältnis geben, ansonsten würde ein solches Verhältnis den Handelsmakler zum Handelsvertreter machenNur Gegenstände des Handelsverkehrs: Waren, Wertpapieren, Sicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete, ..Immobilienmakler sind keine Handelsmakler, sonder Kaufleute bei einen entsprechend ausgerichteten GeschäftsbetriebFalls Lohnzahlung nicht vereinbart ist, dann tragen beide Vertragsparteien den Handelsmaklerlohn je zur HälfteRecht zum Ersatz von Aufwendungen stehen dem Handelsmakler nur zu wenn vertraglich vereinbart, z.B. Anwendung bei aussergewöhnlichen AufwendungenArtenKursmakler an BörsenVersicherungsmakler befasst sich mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen und wird als Berater und Vertreter des Versicherungsnehmers tätig (nicht zu verwechseln mit Versicherungsvertretern)SchiffsmaklerFinanz- und KapitalanlagemaklerKrämermakler
  • Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter Frachtführer: Aufgabe Güter zum Bestimmungsort zu befördern und abzuliefernSpediteur: Organisation der BeförderungLagerhalter: für Lagerung und Aufbewahrung des Gutes zuständig
  • Handelsgeschäfte - Einführung Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb des Handelsgewerbes gehörenEinseitiges Handelsgeschäft: Nur ein Kaufmann ist beteiligtBeiderseitiges Handelsgeschäft: Beide Teile sind KaufmannZinssatz 5%Privatgeschäfte des Kaufmanns sind keine HandelsgeschäfteGeschäfte der OHG, KG und Kapitalgesellschaften sind notwendigerweise Handelsgeschäfte, da diese Gesellschaften keine Privatsphäre besitzen.
  • Schweigen im Handelsverkehr BGB Schweigen ist keine AnnahmeVerspätete Annahme gilt als neuer Antrag falls die Zusendung nicht länger dauerte als Sie sollteNur Erklärung der Annahme ist entbehrlichSpezialfälle bei denen Schweigen als Annahme gilt:Annahme einer nicht gewollten Schenkung nach FristsetzungÖffentlich Beauftragter nimmt Aufträge seiner Zuständigkeit nicht an -> Anzeigepflicht
  • Schweigen im Handelsverkehr HGB Schweigen bei erhaltenen Aufträgen gilt als Annahme mit der Folge der Pflichterfüllung oder der Haftung auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, hierzu gehören Kommissions-, Speditions-, Frachtgeschäfte Reisebüros, Hotelbetriebsgeschäfte jedoch keine KaufverträgeDas Erbieten der Leistungen des Kaufmanns muss individuell sein, z.B. Rundschreiben oder Inserat (z.B. nach einem Reisebüroinserat bucht ein bekannter Kunde eine Reise auf dem Telefonbeantworter)
  • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben Nach mündlichen Absprachen wird das Besprochen schriftlich fixiert; falls Empfänger nicht mit dem Inhalt einverstanden ist, muss er unverzüglich dem Absender gegenüber widersprechen. Andererseits gilt der Inhalt genehmigt und wirksam.Falls Inhalt grosse Abweichungen zum Besprochenen aufweisst, dass mit dem Einverständnis des Empfängers nicht gerechnet werden kann, dann tritt die Genehmigung ausnahmsweise nicht ein. Aufgrund der arglistige Handlung des Verfassers ist das Schweigen des Empfängers folgelos.VoraussetzungenEine der Parteien ist KaufmannDie Parteien haben Vertragsverhandlungen geführtSchriftliche Bestätigung ist ein echtes Bestätigungsschreiben (bestätigt Vertragsabschluss, umschreibt den wesentlichen Vertragsinhalt, enger zeitlicher Bezug zu den Verhandlungen)Absender des Schreibens muss redlich seinSchreiben muss zugegangen seinEmpfänger darf nicht unverzüglich Widerspruch erhoben haben
  • Erweiterter Gutglaubensschutz §366 HGB Gutgläubiger Käufer kann darauf vertrauen, dass die vom Kaufmann veräusserte Sache oder Recht sein Eigentum ist.Soll nur für Kaufleute angewandt werden und nicht auf andere Unternehmensträger ausgeweitet werden wie Prokurist, …
  • Sachmängelhaftung beim beiderseitigen Handelskauf und Werklieferungsverträgen FehlerbegriffSache weißt nicht vertraglich vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale aufEignet sich nicht für vertraglich vorausgesetzte VerwendungEignet sich nicht zur gewöhnlichen VerwendungUnsachgemässe MontageFalsche SacheZu geringe Menge geliefertMängel an Nachbesserung verlang gesonderte RügungMöglichkeitenNacherfüllung oder Lieferung mangelfreier SacheFalls Frist zur Nacherfüllung Gesetz wurde kann Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreis mindernMöglichkeit auf Schadersatz falls Voraussetzungen gültig sind VoraussetzungenBeider Vertragsparteien sind KaufmannWare wurde durch Verkäufer abgeliefertWare ist mit Mangel behaftetMangel darf nicht arglistig verschwiegen werdenOrdnungsgemässe Rüge eines offenen (sofort) oder versteckten Mangels (nach Ablauf einer für die Untersuchung benötigte Frist)Rechtsfolge bei nicht erfolgter Rüge oder nicht ordnungsgemässer Rüge: Käufer stehen keine Rechte aus Sachmängel zu, bei Zuweniglieferung muss voller Kaufpreis bezahlt werden