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GEPH (Subject) / Heraldik (Lesson)

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  • Wappenrecht / Wappenfähigkeit Wappenrechta) das Recht, überhaupt ein Wappen führen zu dürfenb) das Recht an einem bestimmten Wappen Wappenfähigkeita) gegeben durch eigens Recht (beim Vorhandensein besonders ständischer Qualität)b) kann auch als abgeleitetes Recht erworben werden ( Eheschließung, Adoption, Verleihung einer besonderen ständischen Qualität, z.B. Erhebung in den Adelsstand)
  • Bestandteile eines Wappens a) Beim Wappen werden die einzelnen Bestandteile in einer genauen Reihenfolge beschrieben:- der Schild- Krone/Wulst- Helmzier- Helmdecken- Kleinode, Devisen/Motto (falls vorhanden)- Schildhalter (falls vorhanden) b) rechts(vorne) und links(hinten) werden aus Sicht des Schildträgers wiedergegeben, wobei rechts die vornehmere Stelle angibt c) Schildteilungen und Inhalte ("gemeine Figuren") werden mit bestimmten Fachausdrücken beschrieben
  • Wappen als Geschichtsquelle Spätestens ab dem 14.Jh. führen Städte, Territorien und Körperschaften öffentlichen Rechts (Kirchen, Zünfte, Universitäten) und die Angehörigen qualifizierter Stände (Hochadel, ministerialer Adel, Vollbürger, freie Bauern) Wappen als rechtlich verbindliche und rechtlich beanspruchte, vererbare Symbole ihrer Persönlichkeit, ihrer Familie und ihrer Ämter bzw. Herrschaftgebiete. Wappen können Auskunft geben über:- Familienzugehörigkeit, Nachweis verwandtschaftlicher Zusammenhänge- soziale Veränderungen (Heirat, Adoption)- den Besitz von Ämtern und Territorien, deren Hinzunahme oder Verlust- politische Ansprüche auf Territorien- historische Vorstellungen und Konstruktionen