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GEPH (Subject) / Königserhebung im Heiligen Römischen Reich (Lesson)

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  • Erhebungsvorgang 1. Nominierung des Kandidatena) durch Designation durch den bisherigen Königb) durch Vorabsprachen der Wahlberechtigten 2. Wahl (electio) durch den Adel ("Großen des Reiches") / eine Fürstenversammlung- zunächst einfache Königshuldigung- später rectsförmliche Stimmabgabe 3. Zustimmung durch das Volk: Akklamation 4. Salbung (Weihe), Krönung, Thronsetzung, (Umritt)
  • Kriterien für die Auswahl des Kandidaten 1. Erbrecht 2. Geblütsrecht 3. persönliche Eignung
  • Approbation des Papstes - Papst Innozenz III. beanspruchte 1198 nach Thronstreit aufgrund einer Doppelwahl das Recht den Königskandidaten prüfen zu dürfen, da er diesem später die Kaiserwürde verleiht=> durch Bulle Venerabilem 1202 fand es Eigang ins Kirchenrecht - Papst Johannes XXII. formuliert auf dieser Grundlage 1314 das Approbationsrecht des Papstes - wurde aber im Rhenser Weistum (Kurfürsten) und im Gesetz Licet iuris (Ludwig IV.) 1338 entschieden zurückgewiesen und hat sich nie durchgesetzt