3
GEPH (Subject) / Entwicklung des Kurfürstenkollegiums (Lesson)
- Entwicklung des Wahlgremiums - im 13.Jh. haben einige wenige der "Großen des Reiches" das Wahlrecht besonders inne, wobei dir Ursachen unbekannt sind - Legitimität des Königs hing von der einmütigen Wahl bestimmter Männer nach bestimmten Verfahren - einmütig sehr wichtig, oft nochmalige Wahl nach der Durchsetzung - Im Sachenspiegel (Eike von Repkow 1220-1235) haben alle Fürsten das Recht den Kandidaten auszuwählen, sieben weitere Fürsten nehmen dann die eigentliche Wahl vor- ebenso im Deutschenspiegel (1274/75)- Im Schwabenspiegel haben nur noch die sieben Hauptwähler das Wahlrecht inne. Damit werden sie zu Kurfürsten (Kur=Wahl // küren=wählen)
- Die Erzämter sind Ehrenämter / -positionen für einige wenige (weltliche) Fürsten des Reiches, die bei Hoftagen bestimmte Dienste verrichten bzw. verrichten lassen: - Pfalzgraf bei Rhein: Erztruchsess (Verwaltung)- Herzog von Sachen: Erzmarschall (Pferde)- Markgraf von Brandenburg: Erzkämmerer (Finanzen)- König von Böhmen: Erzmundschenk (Wein) sind eventuell der Grund für die vier weltlichen Kurfürsten
- Goldene Bulle von 1356 - nach zwei Hoftagen unter Kaiser Karl IV. abgefasste Urkunde, die die Wahl zum römische-deutschen König und zukünftigen Kaiser bis in die kleinsten Einzelheiten regelt - bleibt bis 1806 grundlegendes Dokument - Wahlrechtigt sind die sieben Kurfürsten, wobei vier weltliche (Erzämter, Kurfürstentum darf nur einheitlich vererbt werden) und drei geistliche (Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier) - Wahlort ist Frankfurt, Krönungsort Aachen, Koronator ist der Erzbischof von Köln