3
Jura (Subject) / Strafrecht - Nichtvermögensdelikte (Lesson)
- Eindringen Betreten gegen den Willen des Berechtigten
- Zerstören (303) Wenn die Sache aufgrund der erfolgten Einwirkung in ihrer Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist, dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.
- Beschädigen (303) Wenn durch körperliche Einwirkung entweder die Sache in ihrer Substanz beeinträchtigt oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit gemindert wird.