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Strafrecht (Subject) / § 223 Körperverletzung (Lesson)

Strafrecht

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  • § 223 Körperverletzung 1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2) Der Versuch ist strafbar andere Person körperliche Misshandlung Gesundheitsschädigung
  • Körperliche Misshandlung jede üble, unangemessene Behandlung durch die die körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt werden Körperliche Unversehrtheit Körperliche Wohlbefinden
  • Die körperliche Unversehrtheit Zustand des Körpers des Opfers hinsichtlich seiner somatischen Funktionsfähigkeit und seiner körperlichen Integrität ->Beispiele: Beulen, Wunden, Verlust von Körperteilen, Beeinträchtigungen von Sinnen, abgeschnittene Haare
  • Das körperliche Wohlbefinden der Zustand des Körperempfindens des Opfers vor der Tat (Wohl meint gut, angenehm, gesund) ->Beispiele: Schläge, Tritte, Schmerzen
  • Gesundheitsschädigung Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines pathologischen Zustands ->Nachteilige Abweichungen vom Normalzustand, Erkrankungen / keine Schmerzen)
  • Erheblichkeitsschwelle Physische Wohlbefinden muss beeinträchtigt werden -> mittelbare physische Folgen reichen aus -> Überschreitung der Schmerzschwelle
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