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Strafrecht (Subject) / § 224 Gefährliche Körperverletzung (Lesson)
- Gefährliches Werkzeug Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen ->bewegliche vs. unbewegliche Gegenstände
- Eine das Leben gefährdende Behandlung eine Begehungsweise, die nach den Umständen des Einzelfalles geeignet ist, das Leben zu gefährden, wobei nach h.M. eine abstrakte Lebensgefahr genügt (a.A. konkrete Lebensgefahr erforderlich) ->abstrakte vs. konkrete Lebensgefährdung
- Hinterlistiger Überfall jeder plötzliche, unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen, bei dem der Täter seine wahre Absicht planmäßig berechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren
- Überfall Angriff auf das Opfer, dessen es sich nicht versieht und auf den es sich nicht vorbereiten kann
- Hinterlistig wenn der Täter seine wahren Absichten planmäßig berechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Verteidigung zu erschweren
- Waffen Waffen sind nur Waffen im technischen Sinn, also Gegenstände, die nach ihrer Art dazu bestimmt sind, auf mechanischem oder chemischem Wege Verletzungen von Menschen zu verursachen
- Gift jeder organische oder anorganische Stoff, der unter bestimmten Bedingungen geeignet ist, durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen
- Beibringen Einführen in oder Auftragen auf den Körper eines anderen, sodass der Stoff seine schädlichen Eigenschaften entfalten kann
- Andere gesundheitsschädliche Stoffe Solche Stoffe, die auf mechanischem oder thermischem Wege wirken
- Mit anderen Beteiligten gemeinschaftlich Jede Form der Beteiligung von zwei oder mehreren Personen (nicht notwendige Mittäterschaft). Nicht zwingend erforderlich ist ein aktives Mitwirken, jedoch scheidet Beteiligung mehrerer aus, wenn das Opfer von zweiter Person nichts weiß
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