Politikwissenschaft (Subject) / POL System BRD (Lesson)

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Klausurvorbereitung

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  • Grundgesetz Normative Verfassung - bindet die Staatsgewalt an die Verfassung Art. 1 Abs. 3 GG Art 19 Abs 3 GG Bundesstaatlichkeit, Vorrang der Verfessung, Ewigkeitsklausel Art 79 Abs. 3 GG Durch den Parlamentarischen Rat, die Besatzungsmächte und die BLänder legitimiert  Nicht jedoch durch das Volk
  • Bundesverfassungsgericht Hüter der Verfassung - Selbstständiges Verfassungsorgan ( Art. 93 94 98) Justizialisierung: Wirkung der VerfGerichtsbarkeit auf die Politik, Dritte Kammer, Negativer Gesetzgeber und Vetospieler, übernimmt mehr und mehr Legislative Aufgaben, Exekutive und Legislative üben Politik mit antizipierender Wirkung aus um den Gang nach Karlsruhe zu verhindern Politisierung: Wirkung der Politik auf die VerfG - Fokus auf Richterwahlen (Besetzung nicht gänzlich unpolitisch),Einfluss der Politik auf die Rechtsprechung, VerfG als Agent des Prinzipals 
  • Bundesverfassungsgericht Vetospieler Vetospieler nach Tsebelis: Akteure deren Zustimmung dringend notwenig ist um den status quo zu erhalten  --> BVerG nicht formal am Gesetzgebungsprozess beteiligt, erst nach Anrufung                            --> BVerG beeinflusst den Gesetzgebungsprozess durch die Antizipation der Parteien                  --> BVerG eingeschränkter, bedingt fallabhängiger Vetospieler
  • Bundesverfassungsgericht - Zusammensetzung 16 Richter verteilt auf 2 Senate mit je 8 Richtern --> gewählt auf 12 Jahre, ohne Wiederwahl --> Volljuristen, min. 40 Jahre alt --> gewählt durch 50% BTag 50% BRat -->1. Senat Grundrechte 2. Senat Staatsorganisation Kammern: --> 7 Stück mit je 3 Richtern --> Entlastungsfunktion Plenum: --> alle 16 Richter, bei Uneinigkeit der Senate
  • Bundesverfassungsgericht - Kompetenzen Kontrollrechte gegenüber allen 3 Gewalten, Maßstab ist immer die Verfassung Aber Verfassungsrecht ist Auslegungssache, unterschiedlich interpretierbar Staatsorganisation: Bund-Länder-Streit, Organstreit  Normenkontrolle (Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen): abstrakte (Regierung oder 1/4 BTag) oder konkrete Normenkontrolle (Gerichte) Verfassungsbeschwerde : Grund- und Menschenrechtsverletzung (97%)  Demokratie-, Verfassungsschutz: GG versteht sich als streitbare Demokratie und weist die Entscheidung über die Verwirkung von Grundrechten + Verbot von Parteien dem BVerfG zu
  • Bundesverfassungsgericht - Interpretationsmacht  Partizipation am Geltungsvorrang der Verfassung als Hüter der Verfassung -> BVerfG als einzige Institution die sich auf Verfassung berufen kann Rechtsprechung: Implementation und Konkretisierung von Leitideen -> Grundsätze für neue Politik/Gesetze Erwartungsmanagement: Ansehen und Anerkennung
  • Bundesverfassungsgericht - Selbstermächtigung Principal-Agent-Theorie: Delegation einer Aufgabe durch einen Auftraggeber (Principal) an einen Beauftragten oder Bevollmächtigten (Agent) Principal -> Politik Agent -> BVerfGBVerfG hat sich über die gedachte Idee des Principal hinaus selbstermächtigtEigeninteresse des Agenten:Machtressourcen: Wissen und Informationsvorsprung Mangelndes Kontrollregime des PrincipalInstitutionelles Eigeninteresse des BVerfG Status als Verfassungsorgan Hüter der Verfassung Grundgesetz als Grundordnung (Werte und Prinzipien dienen der Ordnung/Orientierung für die Politik)
  • Verbände - Funktionen Konfliktivität: Ausdruck gesellschaftlicher Interessen und Konflikte Interessenvertretung: Aggregation, Artikulation, Repräsentation von Interessen Mobilisierungsfunktion: Mobilisierung von Anhängern Lobbyarbeit: Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger Interessenvermittlung: Interne Vermittlung von Verhandlungsergebnissen
  • Verbände - Pluralismus VS. Neo-Korporatismus                               Neo-Korporatismus                                             Pluralismus Merkmale             Begrenzte Anzahl, Mitgliedschaftszwang                Vielfalt, Freiwilligkeit,          der Verbände       Nichtkompetitiv, Hierachisch, funktional             kompetitiv, nicht-hierarchisch                                  differenziert                                                              Mehrfachmitgliedschaft Merkmale der    Staatliche Anerkennung, Repräsentationsmonop. keinerlei staatl. Begünst.   Staat-Verbände  Kontrolle der verbandl. Führungsauslese             keine staatliche Intervention    Beziehung          und Interessenartikulation
  • Verbände - Logik des kollektiven Handelns Mancur Olson:  "Wir müssen Verbände sein ummächtig zu sein!" Organisierbarkeit: wenig Mitlglieder Konflikfähigkeit: Glaubwürdige Drohungen durch Entzug einer wichtigen Ressourcen
  • Ehernes Gesetz der Oligarchie Logik der Mitgliedschaft: Interessenaggregation Logik der Einflussnahme: Kompromissfindung Logik der Zielbestimmung: einheitliche Position Logik der Zielerreichung: Durchsetzung der Interessen zulasten der Mitglieder -->Differenz zwischen Leitung (Funktionäre) und Mitgliedern Willensbildung -> top down -> ehernes Gesetz der Oligarchie (Robert Michaels)-->Große Menschenansammlungen -> Bürokratie -> Herausbildung Elite -> Korrumpierung Elite
  • Verbände -Lobbyismus Einflussnahme auf Parteien: --> Mobilisierung und Wahlwerbung --> Sponsoring und Spenden Einflussnahme auf das Parlament: --> dauerhafter Kontakt --> Beteiligung an Ausschüssen Einflussnahme auf Regierung: --> Expertengremien besetzen --> persönliche Vernetzungen