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Verwaltungswissenschaft_AMK (Subject) / 3. Sitzung (Lesson)

Ich hab ne Zwiebel aufm Kopf ich heiße Döhler

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  • Welche Aufgaben hat die Landesverwaltung und wie ist die Landesverwaltung organisiert? Aufgaben: ·      Erarbeitung von Landesgesetzen durch Landesministerien (z.B. NHG) ·      Vollzug von Landesgesetzen durch Landesbehörden als „eigene Angelegenheit“ (Art. 83 GG) ist der Normalfall, „Auftragsverwaltung“ eher selten ·      Auftragsverwaltung (Art. 85 GG) unter Aufsicht des Bundes (Bundesfernstraßen, Atomgestz)
  • Welche Aufgaben hat die Landesverwaltung und wie ist die Landesverwaltung organisiert? Aufgaben: ·      Erarbeitung von Landesgesetzen durch Landesministerien (z.B. NHG) ·      Vollzug von Landesgesetzen durch Landesbehörden als „eigene Angelegenheit“ (Art. 83 GG) ist der Normalfall, „Auftragsverwaltung“ eher selten ·      Auftragsverwaltung (Art. 85 GG) unter Aufsicht des Bundes (Bundesfernstraßen, Atomgestz) Organisation: Organisation (zwei- oder dreistufig):  ·      oberste Landesbehörden (Landesministerien, Landesrechnungshöfe) ·      obere Landesbehörden (u.a. Verfassungsschutz, Landesumweltamt, Statistisches Landesamt) ·      mittlere Landesbehörden (in Flächenländern: Regierungspräsidien als Mittelinstanz) ·      untere Landesbehörden (u.a. Finanz, -Umwelt, Gesundheits-, Straßenbauämter) ·      Personal: ca. 50% aller Beschäftigen des ÖD (4,16 Mio.) davon ca. 47% Schulen, Universitäten, FHn, 20% Polizei, Gerichte, Rechtspflege,12 % zentrale Aufgaben (u.a. Ministerien, innere Verwaltung)
  • Ein paar Infos zur Kommunalverwaltung ·      Kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG). 2011: 11.200 Gemeinden (1964: 24.400), Landkreise (2010: 267), kreisfreie Städte (2006: 116) ·      Eigene Verwaltungsebene, aber staatsrechtlich Teil („Eigentum“) der Länder (kommunale SV vs. kommunale Demokratie) – Selbstverwaltung steht immer unter Rechtsaufsicht ·      Länder regeln Kommunalverfassung per Gesetze (4 Typen) und führen Aufsicht ·      Wahl von Rat und Bürgermeister (eigene Legitimation) Selbstverwaltungsrechte: Satzungs-, Personal-, Finanz- und Organisationshohei
  • Diese Frage ist sehr Klausurrelevant: Unterscheiden Sie bitte zwischen den Aufgabentypen der Kommunalverwaltung •        Auftragsangelegenheiten (übertragener Wirkungskreis): u.a. Pass- und Meldewesen, Bauaufsicht, Ausländerwesen, Lebensmittelüberwachung •        Selbstverwaltungsangelegenheiten (eigener Wirkungskreis), d.h. Gemeinde entscheidet selbst über: •        Freiwillige Aufgaben (ohne Weisung): u.a. Theater, Museen, Sportstätten, Wirtschaftsförderung •        Pflichtaufgaben nach Weisung: u.a. Gemeindestraßen, Bebauungspläne, Kindergärten, Sozialhilfe, Schulverwaltung, Abfallbeseitigung, Wasserversorgung
  • Welche Instrumente und Verfahren der Kommunalaufsicht gibt es? Wer übt diese aus? ·      Instrumente und Verfahrung der Kommunalaufsicht: ·      Zuständig meist die Kommunalabteilung im Innenministerium bzw. Regierungspräsidien   ·      Rechtsaufsicht bei freiwilligen und Pflichtaufgaben ohne Weisung ·      Fachaufsicht (Zweckmäßigkeit) bei Auftragsangelegenheiten bzw. Pflichtaufgaben nach Weisung ·      Aufsicht meist als „Beratungsaufsicht“ (es gilt das „Übermaßverbot“) Instrumente ·      Informationsrecht, Beanstandungsrecht, Anordnungs-recht, Ersatzvornahme (Aufsicht tritt anstelle der Kommune) ·      §Genehmigungsvorbehalte ·      Immer wichtiger: Haushaltssicherungsverfahren (Berater, Staatsbeauftragter, Auflösung des Gemeinderates/ vorzeitige Beendigung der Amtszeit d. Bürgermeisters möglich) ·      Kommunen können gegen Aufsichtsmaßnahmen klagen (anders als Bundes- und Landesbehörden)
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