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Verwaltungswissenschaft_AMK (Subject) / 3. Sitzung (Lesson)
- Welche Aufgaben hat die Landesverwaltung und wie ist die Landesverwaltung organisiert? Aufgaben: · Erarbeitung von Landesgesetzen durch Landesministerien (z.B. NHG) · Vollzug von Landesgesetzen durch Landesbehörden als „eigene Angelegenheit“ (Art. 83 GG) ist der Normalfall, „Auftragsverwaltung“ eher selten · Auftragsverwaltung (Art. 85 GG) unter Aufsicht des Bundes (Bundesfernstraßen, Atomgestz)
- Welche Aufgaben hat die Landesverwaltung und wie ist die Landesverwaltung organisiert? Aufgaben: · Erarbeitung von Landesgesetzen durch Landesministerien (z.B. NHG) · Vollzug von Landesgesetzen durch Landesbehörden als „eigene Angelegenheit“ (Art. 83 GG) ist der Normalfall, „Auftragsverwaltung“ eher selten · Auftragsverwaltung (Art. 85 GG) unter Aufsicht des Bundes (Bundesfernstraßen, Atomgestz) Organisation: Organisation (zwei- oder dreistufig): · oberste Landesbehörden (Landesministerien, Landesrechnungshöfe) · obere Landesbehörden (u.a. Verfassungsschutz, Landesumweltamt, Statistisches Landesamt) · mittlere Landesbehörden (in Flächenländern: Regierungspräsidien als Mittelinstanz) · untere Landesbehörden (u.a. Finanz, -Umwelt, Gesundheits-, Straßenbauämter) · Personal: ca. 50% aller Beschäftigen des ÖD (4,16 Mio.) davon ca. 47% Schulen, Universitäten, FHn, 20% Polizei, Gerichte, Rechtspflege,12 % zentrale Aufgaben (u.a. Ministerien, innere Verwaltung)
- Ein paar Infos zur Kommunalverwaltung · Kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG). 2011: 11.200 Gemeinden (1964: 24.400), Landkreise (2010: 267), kreisfreie Städte (2006: 116) · Eigene Verwaltungsebene, aber staatsrechtlich Teil („Eigentum“) der Länder (kommunale SV vs. kommunale Demokratie) – Selbstverwaltung steht immer unter Rechtsaufsicht · Länder regeln Kommunalverfassung per Gesetze (4 Typen) und führen Aufsicht · Wahl von Rat und Bürgermeister (eigene Legitimation) Selbstverwaltungsrechte: Satzungs-, Personal-, Finanz- und Organisationshohei
- Diese Frage ist sehr Klausurrelevant: Unterscheiden Sie bitte zwischen den Aufgabentypen der Kommunalverwaltung • Auftragsangelegenheiten (übertragener Wirkungskreis): u.a. Pass- und Meldewesen, Bauaufsicht, Ausländerwesen, Lebensmittelüberwachung • Selbstverwaltungsangelegenheiten (eigener Wirkungskreis), d.h. Gemeinde entscheidet selbst über: • Freiwillige Aufgaben (ohne Weisung): u.a. Theater, Museen, Sportstätten, Wirtschaftsförderung • Pflichtaufgaben nach Weisung: u.a. Gemeindestraßen, Bebauungspläne, Kindergärten, Sozialhilfe, Schulverwaltung, Abfallbeseitigung, Wasserversorgung
- Welche Instrumente und Verfahren der Kommunalaufsicht gibt es? Wer übt diese aus? · Instrumente und Verfahrung der Kommunalaufsicht: · Zuständig meist die Kommunalabteilung im Innenministerium bzw. Regierungspräsidien · Rechtsaufsicht bei freiwilligen und Pflichtaufgaben ohne Weisung · Fachaufsicht (Zweckmäßigkeit) bei Auftragsangelegenheiten bzw. Pflichtaufgaben nach Weisung · Aufsicht meist als „Beratungsaufsicht“ (es gilt das „Übermaßverbot“) Instrumente · Informationsrecht, Beanstandungsrecht, Anordnungs-recht, Ersatzvornahme (Aufsicht tritt anstelle der Kommune) · §Genehmigungsvorbehalte · Immer wichtiger: Haushaltssicherungsverfahren (Berater, Staatsbeauftragter, Auflösung des Gemeinderates/ vorzeitige Beendigung der Amtszeit d. Bürgermeisters möglich) · Kommunen können gegen Aufsichtsmaßnahmen klagen (anders als Bundes- und Landesbehörden)
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