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Management Basics (Subject) / Kosten- und Leistungsrechnung (Lesson)
- Nenne die 3 Rechnungsstufen der Kostenrechnung 1. Kostenartenrechnung (Welche Kosten sind angefallen?) Einzel- und Gemeinkosten Erfassung und Systematisierung aller Kostenarten, innerhalb der betreffenden Abrechnungsperiode Quelle z.B. Finanzbuchhaltung oder Lohn- und Gehaltsbuchhaltung -> Erfassung der Kosten nach Arten und Aufteilung in Einzel-und Gemeinkosten ----> Einzelkosten wandern direkt in die Kostenträgerrechnung um dem jeweiligen Produkt zugerechnet zu werden (da Einzelkosten möglich ist dies möglich) -----> Gemeinkosten müssen vor der Kostenträgerrechnung in die Kostenstellenrechung um erstmal der richtigen Kostenstelle eingeordnet zu werden 2. Kostenstellenrechnung (Wo sind die Kosten angefallen?) NUR Gemeinkosten Ziel ist die Zuordnung zum Verantwortungsbereich der Führungskräfte Verbessert die Kalkulation der Endprodukte, wenn eine direkte Kostenzurechnung schwierig ist -> Nur Gemeinkosten werden Kostenstellen zugeordnet 3. Kostenträgerrechnung (Wofür sind die Kosten angefallen?) Letzte Stufe der Abrechnng Einzel- und Gemeinkosten werden den einzelnen Kostenträgern (Produkt) zugeordnet
- Nenne die Grundbegriffe der KLR (Einzahlung, Einnahmen, Ertrag, Leistung) Einzahlung: Wert zugegangener Zahlungsmittel Einnahmen: Wert veräußerter Güter Ertrag: Wert entstandener Güter Leistung: Wert der aus der betrieblichen Tätigkeit heraus entstandenen Güter
- Grundbegriffe der KLR (Auszahlung, Ausgabe, Aufwand, Kosten) Auszahlung: Wert abgegangener Zahlungsmittel Ausgabe: Wert zugegangener Güter Aufwand: Wert verzehrter Güter Kosten: Wert der aufgrund der betrieblichen Tätigkeit verzehrten Güter
- Grundbegriffe der KLR (Rechnungen) Zahlungsmittelbestand (bzw. liquide Mittel) = Bargeld und Buchgeld Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + Forderungen – Verbindlichkeiten Gesamtvermögen (bzw. Reinvermögen) = Geldvermögen + Sachvermögen Betriebsnotwendiges Vermögen = Immaterielles Anlagevermögen + Sachanlagevermögen + Vorräte (abzgl. Anzahlungen) + Kundenforderungen – Lieferverbindlichkeiten = Betriebsnotwendiges Vermögen
- Grundsätze der Kostenartenrechnung Eindeutigkeit: Bei der Zuordnung der Kosten zu ihren Kostenarten darf es keine Zweifel geben. Einheitlichkeit: Die Kosten sollen in jeder Abrechnungsperiode auch den selben Kostenarten zugeordnet werden. Vollständigkeit: Es müssen alle Kosten berücksichtigt werden. Wirtschaftlichkeit: Die Kostenarteneinteilung sollte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgen.
- Gliederung der Kostenarten Nach der Zurechenbarkeit: Einzelkosten/ direkte Kosten (können direkt dem einzelnen Produkt zugeordnet werden, zB Holz bei der Möbelherstellung) Gemeinkosten/ indirekte Kosten (müssen erst der jeweiligen Kostenstelle zugeordnet werden Nach Schwankungsgraden: fixe Kosten: unabhängig vom Beschäftigungsgrad (zB Miete für Lagerhalle) sprung- bzw. intervallfixe Kosten sind auf bestimmten Intervallen des Beschäftigungsgrades konstant und ändern sich beim Überschreiten bestimmter Grenzen sprunghaft (z. B. Kosten für Maschinen, die bis zu einem gewissen Grad intensiver arbeiten können, ab einem bestimmten Grad aber neue Maschinen beschafft werden müssen) Variable Kosten: direkt abhängig vom Beschäftigungsgrad. folgende Arten: progressive variable Kosten steigen schneller als der Beschäftigungsgrad(z. B. durch Überstunden -> Nachtzuschläge) degressive variable Kosten steigen langsamer als der Beschäftigungsgrad (z. B. durch Preisnachlässe bei größerem Materialeinkauf) proportionale variable Kosten steigen proportional zum Beschäftigungsgrad regressive variable Kosten fallen mit steigendem Beschäftigungsgrad (z. B. Heizkosten in Veranstaltungsräumen bei steigender Besucherzahl) Mischkosten beinhalten sowohl variable als auch fixe Kosten (z. B. Telefon-kosten, Energiekosten, Abschreibungen, Gehälter mit Leistungslohn.
- Aufgaben der Kostenstellenrechnung Verteilung der nach Kostenarten aufgegliederten Gemeinkosten auf die Kostenstellen, wo sie angefallen sind (Verursachungsprinzip) Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung), um die Gemeinkosten richtig zu verteilen. Berechnung der Zuschlagssätze für die Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten, um sie mit Hilfe dieser Zuschlagssätze auf die Kostenträger (unfertige und fertige Erzeugnisse) verteilen zu können.
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