Umsatzsteuer (Fach) / § 14 Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (Lektion)
Vorderseite
§ 14 Abs. 2 In der Verordnung gem Abs. 1 Z 2 wird bestimmt
Rückseite
- Betriebsgruppen
- Prozentsatz und Merkmale
- Umfang und ob Erleichterungen gewährt werden
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