Umsatzsteuer (Fach) / § 14 Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (Lektion)

Vorderseite § 14 Abs. 2 In der Verordnung gem Abs. 1 Z 2 wird bestimmt
Rückseite

  • Betriebsgruppen
  • Prozentsatz und Merkmale
  • Umfang und ob Erleichterungen gewährt werden

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