Umsatzsteuer (Fach) / § 14 Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (Lektion)

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Vorderseite § 14 Abs. 1 Voraussetzung
Rückseite

  • bei Pauschalierern nach § 17 Vorsteuersatz 1,8% ua.lt Verordnung
  • des Gesamtumsatzes aus der
  • Tätigkeit selbst. Arbeit und Gewerbebetrieb
  • höchstens € 3.960,-
  • ausgenommen:
  • Anlagegüter dessen AW oder HK über 1100 € liegen,
  • Wareneinkauf lt. Wareneingangsbuch

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