Umsatzsteuer (Fach) / § 14 Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (Lektion)
Vorderseite
§ 14 Abs. 1 Voraussetzung
Rückseite
- bei Pauschalierern nach § 17 Vorsteuersatz 1,8% ua.lt Verordnung
- des Gesamtumsatzes aus der
- Tätigkeit selbst. Arbeit und Gewerbebetrieb
- höchstens € 3.960,-
- ausgenommen:
- Anlagegüter dessen AW oder HK über 1100 € liegen,
- Wareneinkauf lt. Wareneingangsbuch
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