BWL (Fach) / Finanz-und Rechungswesen (Lektion)

Vorderseite Damit man die Kosten nun Kostenträgern zuordnen kann, muss man zwei Kostenarten unterscheiden: Einzelkosten und Gemeinkosten. Welche Unterschiede gibt es hierbei zu beachten?
Rückseite

Einzelkosten: können direkt erfasst werden & dem Kostenträger (Produkt) zugeordnet, auch genannt: Teilkostenrechnung

Gemeinkosten=können nicht direkt einem Kostenträger zugeordnet werden & müssen auf Kostenträger verteilt werden (z.B Kantine, Gebäude- und Bürokosten, Wartung fürs Auto)

-über BAB (Betriebsabrechnungsbogen) den Kostenstellen zugerechnet, entweder direkt oder mit Verteilungsschlüsseln (Einnahmebelege, Zahl der Angestellten, Raumgrößen,etc.) und dann den Kostenträgern belastet. Man ist um eine "verursachungsgerechte Verrechnung der Gemeinkosten" bemüht.

Diese Karteikarte wurde von AGNES01 erstellt.