Grundlagen des Privatrechts (Fach) / Vorlesung (Lektion)

Vorderseite Konsens vs. Dissens
Rückseite

Konsens liegt vor, wenn die Vertragsparteien Willenserklärungen abgeben, die zumindest äußerlich übereinstimmen, ausreichend bestimmt und verständlich sind.Dadurch wird die Grundlage für einen wirksamen Vertragsabschluss geschaffen

Man unterscheidet noch zwischen natürlichem Konsens (innerer Wille der Parteien) und normativem Konsens (objektive Bedeutung der Erklärung)

Die Vorraussetzung von Dissens ist der Konsens. Es liegt Dissens (subjektive Bedeutung der Erklärung) vor, wenn:

  • die Abrede unvollständig ist (zB beim Kaufvertrag nicht feststeht, welche Ware geliefert werden soll)
  • Erklärungen sind nicht miteinander vereinbar (zB beide wollen einen Laptop verkaufen)
  • Erklärungen sind mehrdeutig oder unverständlich (zB Dollar wird nicht definiert, ob USD, oder CAD etc)

Anfechtung bei Dissens uU wegen Irrtum

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