Völkerrecht (Fach) / Völkerrecht (Lektion)

Vorderseite Was sind einseitige Rechtsgeschäfte im Völkerrecht?
Rückseite

Einseitige Rechtsgeschäfte sind selbstständige Rechtshandlungen, die ein VRS in der Absicht vornimmt, vr Rechte und Pflichten zu begründen, zu beenden oder zu ändern.

Es ist ein Rechtsfolgewille erforderlich, der durch Interpretation des äußeren Verhaltens, welches Bindungswillen indiziert, festgestellt wird.

Es gibt selbstständige und unselbstständige einseitige Rechtsgeschäfte. Die unselbstständigen einseitigen Rechtsgeschäfte hängen mit einer anderen Rechtsquelle (meist Vertrag) zusammen, wie zB Ratifikation, Vorbehalt, Kündigung, Beitritt, Beendigung, Suspendierung. Die selbstständigen einseitigen Rechtsgeschäfte bestehen unabhängig von einer anderen Rechtsquelle.

Beispiele für einseitige selbstständige Rechtsgeschäfte: - Protest, der ausdrücklich und überzeugend sein muss (zB beharrlicher Protest eines persistant objectors), er hat selbstständige rechtswahrende Wirkung.- Anerkennung, die auch konkludent möglich ist und mit der man Fakten und Rechte anerkennt.- Versprechen, mit dem man ein bestimmtes Verhalten pro futuro verspricht. Es ist der Rechtsfolgewillen zu prüfen. - Verzicht, wo man auch den Rechtsfolgewillen prüfen muss, es werden Rechte und Ansprüche aufgegeben. Ist nur dann ein einsRG wenn das aufgegebene Recht nicht auf ein anderes VRS übergeht- Neutralitätserklärung, Kriegserklärung

Diese Karteikarte wurde von Treibholz erstellt.