Völkerrecht (Fach) / Völkerrecht (Lektion)

Vorderseite Naturrecht und Billigkeit im Völkerrecht?
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Es gibt sehr wohl naturrechtliche Überlegungen im Völkerrecht. Dies gibt es insbesondere im Kriegs- und Humanitätsrecht, wie zB die Maarten'sche Klausel (= für Situationen in Kriegen und bewaffneten Konfliken, die nicht ausdrücklich durch geschriebenes internationales Recht reguliert sind, gibt die Klausel Brauch, Gewissen und Menschlichkeit als Maßstäbe zur Bewertung von Handlungen und Entscheidungen).

Billigkeit bedeutet im Allgemeinen, dass eine rechtliche Lösung nicht nur im positiven Recht gesucht wird, sondern auch im außerrechtlichen Bereich. - innerrechtliche Billigkeit bedeutet, dass das positive Recht selbst auf Billigkeitserwägungen zurückgreift (Bsp: Schadenersatz, Festlandsockel-Fälle)- außerrechtliche Billigkeit erfordert die Zustimmung der Parteien und bedeutet eine Lösung des Interessenskonfliktes nur durch Billigkeit ohne Berücksichtigung rechtlicher Grundsätze (zB Art. 38 Abs. 2 IGH-Statut: "ex aequo et bono").

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