Recht (Fach) / Privates Recht (Teil3) (Lektion)
Vorderseite
Deliktsrecht (823ff BGB)
Zweck
umfasst
Rückseite
Zweck:
- Wiedergutmachung eines Schadens
umfasst:
- Haftung mit Verschulden: eigenes (823) fremdes (839)
- Haftung ohne Verschulden: Gefährdungshaftung (833) Billigkeitshaftung (829)
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