Recht (Fach) / Privates Recht (Teil3) (Lektion)

Vorderseite Deliktsrecht (823ff BGB) Zweck umfasst
Rückseite

Zweck:

  • Wiedergutmachung eines Schadens

umfasst:

  • Haftung mit Verschulden: eigenes (823) fremdes (839)
  • Haftung ohne Verschulden: Gefährdungshaftung (833) Billigkeitshaftung (829)

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