Recht (Fach) / Privates Recht (Teil3) (Lektion)

Vorderseite Eigentumsübergang (4+3) 929 BGB
Rückseite
  1. Einigung: zwei übereinstimmende wirksame WE über Eigentumsvorgang
  2. Übergabe: Realakt
  3. Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
  4. Berechtigung der Übertragenden: - Eigentümer- Nichteigentümer mit Verfügungsbefugnis-gutgläubiger Erwerb (nicht bei abhanden gekommenen Sachen)

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