Recht (Fach) / Privates Recht (Teil3) (Lektion)
Vorderseite
Eigentumsübergang (4+3)
929 BGB
Rückseite
- Einigung: zwei übereinstimmende wirksame WE über Eigentumsvorgang
- Übergabe: Realakt
- Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
- Berechtigung der Übertragenden: - Eigentümer- Nichteigentümer mit Verfügungsbefugnis-gutgläubiger Erwerb (nicht bei abhanden gekommenen Sachen)
Diese Karteikarte wurde von Alixobert erstellt.