Unternehmensführung (Fach) / Ufü2 (Lektion)

Vorderseite Was sind die wichtigsten Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?
Rückseite
  • Vertrauensvolle zusammenarbeit unter Beachtung der Tarifverträge
  • Arbeitgeber und Betriebsrat sollen sich einmal im Monat treffen
  • Sie sollen über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln
  • Maßnahmen wie Streik und Aussperrung sind zwischen AG und BR verboten
  • AG und BR sollen gemein gegen Diskrimminierung jeder Art vorgehen
  • Beide Seiten müssen jede parteipolitische Betätigung im Betrieb unterlassen

Diese Karteikarte wurde von Carston erstellt.

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