Unternehmensführung (Fach) / Ufü2 (Lektion)
Vorderseite
Was sind die wichtigsten Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat?
Rückseite
- Vertrauensvolle zusammenarbeit unter Beachtung der Tarifverträge
- Arbeitgeber und Betriebsrat sollen sich einmal im Monat treffen
- Sie sollen über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln
- Maßnahmen wie Streik und Aussperrung sind zwischen AG und BR verboten
- AG und BR sollen gemein gegen Diskrimminierung jeder Art vorgehen
- Beide Seiten müssen jede parteipolitische Betätigung im Betrieb unterlassen
Diese Karteikarte wurde von Carston erstellt.