Unternehmensführung (Fach) / Ufü2 (Lektion)
Vorderseite
Welche Mitwirkungsrechte hat der BR ?
Rückseite
- Informationsrecht
- Vorschlagsrecht
- Anhörungsrecht: Erst nach Anhörung des BR darf der AG eine Entscheidung fällen
- Beratungsrecht: Verpflichtung des AG, sich die Stellungnahme des BR einzuholen und die Angelegenheit mit ihm zu erörtern
Diese Karteikarte wurde von Carston erstellt.