Unternehmensführung (Fach) / Ufü2 (Lektion)

Vorderseite Welche Mitwirkungsrechte hat der BR ?
Rückseite
  • Informationsrecht
  • Vorschlagsrecht
  • Anhörungsrecht: Erst nach Anhörung des BR darf der AG eine Entscheidung fällen
  • Beratungsrecht: Verpflichtung des AG, sich die Stellungnahme des BR einzuholen und die Angelegenheit mit ihm zu erörtern

Diese Karteikarte wurde von Carston erstellt.

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