Recht (Fach) / 2. BGB - Schuldbuch (Lektion)
Vorderseite
6.1. Vermieterpfandrecht - Kollision mit Kreditsicherheiten
Rückseite
* insbesondere: Vermieterpfandrecht <---> Sicherungsübereignung
- PRIORITÄTSPRINZIP=> falls Sache zuerst in Mietraum "eingebracht" wurde, verdrängt das vorrangige Vermieterpfandrecht das damit belastete SÜeigentum der KI
-
≠ ZUERST SÜ, dann "Einbringen" --> Vorrang SÜ
* AUSNAHME:
- sog. "Nachschubklausel" beim Raum-SÜ: Selbst bei späterem Einbringen (z.b. späterer Warenbestand) geht Vermieterpfr. VOR
Zur Vermeidung von Kollision:
- --> Spk muss sich entweder beim Kd oder anweitig über Mietverhältnisse erkundigen, Nachforschungen anstellen!!
- --> Einholung "Verzichtserklärung" des Vermieters
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