Recht (Fach) / 2. BGB - Schuldbuch (Lektion)

Vorderseite 6.1. Vermieterpfandrecht - Kollision mit Kreditsicherheiten
Rückseite

* insbesondere: Vermieterpfandrecht <---> Sicherungsübereignung

  • PRIORITÄTSPRINZIP=> falls Sache zuerst in Mietraum "eingebracht" wurde, verdrängt das vorrangige Vermieterpfandrecht das damit belastete SÜeigentum der KI
  • ≠ ZUERST SÜ, dann "Einbringen" --> Vorrang SÜ

* AUSNAHME:

  • sog. "Nachschubklausel" beim Raum-SÜ: Selbst bei späterem Einbringen (z.b. späterer Warenbestand) geht Vermieterpfr. VOR

Zur Vermeidung von Kollision:

  • --> Spk muss sich entweder beim Kd oder anweitig über Mietverhältnisse erkundigen, Nachforschungen anstellen!!
  • --> Einholung "Verzichtserklärung" des Vermieters

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