Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite natürliche/ juristische Personen
Rückseite

Der ESt unterliegen nur natürl. Personen.

natürl. Personen = alle lebenden Menschen

-> Die persönliche Steuerpflicht beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.

(nach § 1 Abs. 1 sind für die unbeschränkte Steruprlicht die Geschäftsfähigkeit, das Alter, das Geschlecht, der Familienstand und die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung)

Juristische Personen= alle mit Rechtsfähigkeit versehenen Organisationen z.B. Vereine, AG, GmbH-> unterliegen der KSt !

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