Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
natürliche/
juristische Personen
Rückseite
Der ESt unterliegen nur natürl. Personen.
natürl. Personen = alle lebenden Menschen
-> Die persönliche Steuerpflicht beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.
(nach § 1 Abs. 1 sind für die unbeschränkte Steruprlicht die Geschäftsfähigkeit, das Alter, das Geschlecht, der Familienstand und die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung)
Juristische Personen= alle mit Rechtsfähigkeit versehenen Organisationen z.B. Vereine, AG, GmbH-> unterliegen der KSt !
Diese Karteikarte wurde von Gini18 erstellt.