Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Erhebungsform
Rückseite

Die ESt wird bei bestimmten Einkünften (nicht selbst.A., V+V, KapV) durch Steuerabzug (LSt, KapESt, Zinsabschlag) erhoben.

Steuerabzug wird an der "Quelle" erhoben -> Quellensteuern

!!! Keine Steuern eigener Art, sondern Erhebungsformen der ESt.(ESt durch Veranlagung festgesetzt)

z.B. LSt wird bei der Lohnzahlung an die AN vom Arbeitgeber einbehalten und an das FA abgeführt.

Diese Karteikarte wurde von Gini18 erstellt.