Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Gewinnermittlungszeitraum Gewerbetreibende im HR eingetragen
Rückseite

§ 4a I S.2 Nr.2 EStG

Gewerbetreibende im HR eingetragen, der Zeitraum für den sie regelmäßig Abschlüsse machen.

§ 4a I S.2 Nr.2 S.2 EStG

Umstellung des WJ auf einem vom KJ abweichenden Zeitraum ist nur wirksam, wenn es im Einvernehmen mit dem FA ist.

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