Recht (Fach) / 2. BGB - Schuldbuch (Lektion)
Vorderseite
1.2. Schuldverhältnis - Pflichten des § 241 I
Rückseite
Hauptleistungspflicht
- vorrangige Motivation für Vertragsabschluss
* 1. Kaufgegenstand übergeben
2. Kaufpreis zahlen
* 1. Darlehnsbetrag überweisen
2. Rückzahlung + Zinsen
- Pflichten ab Beginn des vertr./ gesetzl. SV
- Nebenleistungspflicht
* i.d.R. nicht ausdrücklich von Parteien bestimmt
* vom jeweiligen SV abhängig
* V.a. gegenseitige Schutzpflichten § 241II
* vor allem Aufklärungspflichten ggü. Kunden
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