Recht (Fach) / 2. BGB - Schuldbuch (Lektion)

zurück | weiter
Vorderseite 1.2. Schuldverhältnis - Pflichten des § 241 I
Rückseite

Hauptleistungspflicht

- vorrangige Motivation für Vertragsabschluss

* 1. Kaufgegenstand übergeben

2. Kaufpreis zahlen

* 1. Darlehnsbetrag überweisen

2. Rückzahlung + Zinsen

- Pflichten ab Beginn des vertr./ gesetzl. SV

- Nebenleistungspflicht

* i.d.R. nicht ausdrücklich von Parteien bestimmt

* vom jeweiligen SV abhängig

* V.a. gegenseitige Schutzpflichten § 241II

* vor allem Aufklärungspflichten ggü. Kunden

Diese Karteikarte wurde von Ichschaffs erstellt.