Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 5 (Lektion)

Vorderseite Wann liegt ein strafloses Wahndelikt vor?
Rückseite

Ein strafloses Wahndelikt liegt vor, wenn der Täter bei richtiger Einschätzung der Tatumstände einen straflosen Sachverhalt infolge eines Rechtsirrtums (umgekehrter Subsumtionsirrtum, umgekehrter Verbotsirrtum, umgekehrter Erlaubnisirrtum, umgekehrter Strafbarkeitsirrtum) für strafbar hält und sich deshalb zu Unrecht als "strafbar" wähnt.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.