Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)

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Vorderseite Wann ist dem Täter normgemäßes Verhalten unzumutbar?
Rückseite

Wenn er durch Vornahme der gebotenen Handlung billigenswerte Eigeninteressen in erheblichem Umfang verletzen müsste und der Schutz dieser Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden steht.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.