Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)
Vorderseite
Was sind die Voraussetzungen einer echten Pflichtenkollision?
Rückseite
- Kollision zweier gleichartiger (rechtlicher, nicht nur moralischer) Handlungspflichten
- Täter kommt einer Handlungspflicht auf Kosten der anderen nach, gleichgültig welcher
- Täter handelt in Kenntnis der gegebenen Kollisionslage und mit Rettungswillen
Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.