Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)

Vorderseite Was sind die Voraussetzungen einer echten Pflichtenkollision?
Rückseite

  • Kollision zweier gleichartiger (rechtlicher, nicht nur moralischer) Handlungspflichten
  • Täter kommt einer Handlungspflicht auf Kosten der anderen nach, gleichgültig welcher
  • Täter handelt in Kenntnis der gegebenen Kollisionslage und mit Rettungswillen

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