Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)

Vorderseite Inwieweit begründet die Stellung eines Amtsträgers eine Garantenpflicht?
Rückseite

Eine Garantenpflicht besteht nur insoweit, als eine verwaltungsrechtliche Pflicht gleichen Inhalts existiert. Sie ist beschränkt auf die Erfolgsabwendung mit verwaltungsrechtlichen Mitteln und trifft grds. nur den im Dienst befindlichen Amtsträger. Dogmatisch handelt es sich um einen Unterfall der tatsächlichen Pflichtenübernahme.

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