Strafrecht (Fach) / Kurseinheit 4 (Lektion)

Vorderseite Wann fehlt dem Täter die physisch reale Möglichkeit zur Vornahme der gebotenen Handlung?
Rückseite

Wenn der Täter infolge allgemeiner oder individueller Handlungsunfähigkeit, wegen fehlender räumlicher Nähe bzw. wegen fehlender Hilfsmittel aus Sicht eines objektiv Urteilenden zur Vornahme der gebotenen Handlung nicht in der Lage ist.

Diese Karteikarte wurde von Becks erstellt.