Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)
Vorderseite
einzelne Gewinneinkünfte aus Land und Forstwirtschaft §13 Abs.1
Rückseite
1. Einkü. aus Land und Forstwirtschaft, Weinbau ,Gartenbau , aus allen betrieben die Pflanzen und Planzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. §13 abs 1 Nr. 1 Satz 1
2. tierzucht und Tierhaltung §13 Abs. 1.Nr.1 Satz 2
3. sonstiger land u. forstwirtschaftlicher Nutzung §62 BeWG ., Fischzucht
Imkerei, Saatzucht §13 Abs. 1 Nr.2
4. Jagt § 13 Abs. 1Nr.3.
Diese Karteikarte wurde von Rosenheim erstellt.