Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)

Vorderseite einzelne Gewinneinkünfte aus Land und Forstwirtschaft §13 Abs.1
Rückseite

1. Einkü. aus Land und Forstwirtschaft, Weinbau ,Gartenbau , aus allen betrieben die Pflanzen und Planzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen. §13 abs 1 Nr. 1 Satz 1

2. tierzucht und Tierhaltung §13 Abs. 1.Nr.1 Satz 2

3. sonstiger land u. forstwirtschaftlicher Nutzung §62 BeWG ., Fischzucht

Imkerei, Saatzucht §13 Abs. 1 Nr.2

4. Jagt § 13 Abs. 1Nr.3.

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