Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)

Vorderseite § 15 abs.1 nr.1 Gewinn aus gewerblichen Einzelunternehmen §15 Abs. 1 Nr.1 aus....
Rückseite

-Handwerksbetriebe

- Einzelhandelsbeteiebe

- Großhandelsbetriebe

- Industiebetriebe

- aus Handelsvertreter

- aus Handelsmakler

müssen das Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer bezahlen

Diese Karteikarte wurde von Rosenheim erstellt.