Einkommensteuer (Fach) / steuerrecht (Lektion)
Vorderseite
§ 15 abs.1 nr.1
Gewinn aus gewerblichen Einzelunternehmen §15 Abs. 1 Nr.1
aus....
Rückseite
-Handwerksbetriebe
- Einzelhandelsbeteiebe
- Großhandelsbetriebe
- Industiebetriebe
- aus Handelsvertreter
- aus Handelsmakler
müssen das Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer bezahlen
Diese Karteikarte wurde von Rosenheim erstellt.