Rechtswissenschaft (Fach) / Rechtsgeschichtefragen (Lektion)
a) - Die beiden Rechtsschichten unterscheiden sich im persönlichen Geltungsbereich. - Ius civile ist das Recht der römischen Bürger. Es ist stark formgebunden zB. Mancipatio- Ius gentium regelt den Rechtsverkehr zwischen römischen Bürgern und Fremden. Es ist weitgehend formfrei.- Das ius gentium gilt in der gesamten Mittelmeerwelt und dringt auch in das ius civile ein. b)- Die Unterscheidung betrifft die Entstehungsweise des Rechts. - Ius civile ist großteils ungeschriebenes Recht. Es beruht auf mündlicher Überlieferung, den 12 Tafeln und einzelnen leges und senatus consulta. - Das ius civile wird vom Präter durch Edikte weitergebildet. Dieses prätorische Amtsrecht wird als ius honorarium bezeichnet. - Das Ius honorarium entwickelt auch neue Klagen und Einredemöglichkeiten.
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