SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
Scheingeheißerwerb
Rückseite
Lit. Verneint in diesem Fall die Übergabe --> Geheißperson muss sich dem tatsächlichen Willen des Veräußerers unterordnen, ein bloßer Anschein der Unterordnung genüt dabei nicht. BGH Scheingeheißerwerb möglich, da es auf die Perspektive des Erwerbers ankommt, nicht auf den Willen der Geheißpeson
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