SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Geheißpersonen
Rückseite Sind Personen, die in keiner besitzrechtlichen Beziehung zum Veräußerer oder Erwerber stehen, also weder Besitzmittler oder Besitzdiener sind. Probleme ergeben sich bei der Übergabe, da fraglich ist, ob Publizitätsgrundsatz gewahrt wird. +; da Besitzverschaffungsmacht des Veräußeres.

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