SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite P -->Durchschlagen der Nichtigkeit der Sicherungsabrede auf die sachenrechtliche Übereignung
Rückseite grds. Gilt Trennungs- und Abstraktionsprinzip auch hier. Aber Ausnahme der sog. Fehleridentität möglich., Nichtigkeitsgrund berührt beide Verhältnisse. Allerdings im Einzelfall genau prüfen. Grds. Berührt die Nichtigkeit der Sicherungsabrede nicht die Wirksamkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts. Dingliche Übereignung bleibt bestehen, aber Kontiktiosnanspruch aus § 812 BGB

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