SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Sicherungsabrede
Rückseite Schuldrechtlicher Vertrag, der die Rechte und Pflichten von Sicherungsgeber und -nehmer im Innenverhältnis bestimmt. Stellt den Rechtsgrund für die sachenrechtliche Übereignung nach den §§ 929 dar.

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