SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
§ 929 S.1 BGB genügt für die Übergabe mittelbarer Besitz
Rückseite
Ja, es genügt, dass der Erwerber mittelbaren Besitz erlangt (Besitzmittlungsverhältnis, § 868)
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