SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Übergabe § 929 S.1
Rückseite

jegliche Besitzerwerb des Erwerbers auf Veranlassung des Veräußerers unter Aufgabe jedweden Besitzes seitens des Veräußerers zu verstehen. --> Geheißpersonen können unproblematisch auf beiden Seiten eingesetzt werden.

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