SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
Wann tritt die Sperrwirkung des § 993 I HS 2 in Kraft
Rückseite
Erst mit der Vindikationslage. Vorher § 823 anwendbar, aber beachten, dass Grund für die Vindikationslage oft nicht den zurechenbaren Schaden für § 823 begründet, sondern VS des §823 erst während der Vindikationslage entsteht.
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