SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
Voraussetzungen Besitzdiener
Rückseite
Besitzdiener übt tatsächliche Gewalt für einen anderen aus. BS bleibt alleiniger Besitzer. 1. soziales Abhängigkeitsverhältnis (weisungsgebundenheit), Ausübung der tatsächlichen Gewalt i.R.d. Verhältnisses, 3. Erkennbarkeit des Verhältnisses
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