SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Voraussetzungen Besitzdiener
Rückseite Besitzdiener übt tatsächliche Gewalt für einen anderen aus. BS bleibt alleiniger Besitzer. 1. soziales Abhängigkeitsverhältnis (weisungsgebundenheit), Ausübung der tatsächlichen Gewalt i.R.d. Verhältnisses, 3. Erkennbarkeit des Verhältnisses

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