SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Besitzerwerb §854
Rückseite 1.Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft (Verkehrsanschuung) --> tatsächliche Machtbeziehung einer Person zu einer Sache, gewisse räumliche Beziehung und Nähe vorausgesetzt 2. Besitzbegründungswille --> tatsächlicher Wille §§ 104 ff nicht anwendbar

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