SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Analoge Anwwndung von § 988 BGB
Rückseite

Bei Nutzungsherausgabeansprüchen ist der rechtsgrundlose Erwerb dem unentgeltlichen Erwerb gleichgestellt. Grund, der Eigentümer darf nicht schlechter gestellt werden als der Kondiktionsgläubiger.

Lit. --> lehnt Ananlogie ab, sieht aber in diesem Fall die §§ 812, 818 I BGB direkt für anwendbar. Die Sperre des § 993 I greift aus den gleichen Gründen nicht.

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