SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite § 988 BGB --> Ausnahme zu §993 I BGB Verweis ins Bereicherungsrecht
Rückseite

Findet Anwendung für den Eigen- und den Fremdbesitzer.

VS:

1. Unentgeltlichkeit = Ohne Leistung Besitz erlangt

2. Tatsächlich gezogene Nutzunge--> § 100 BGB

3. RF= Herausgabe nach Bereicherungsrecht --> Rechtsfolgenverweis

Grund für Ausnahme, geringe Schutzwürdigkeit des Besitzers, da Besitz ohne Gegenleistung erlangt wurde.

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