SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
§ 988 BGB --> Ausnahme zu §993 I BGB
Verweis ins Bereicherungsrecht
Rückseite
Findet Anwendung für den Eigen- und den Fremdbesitzer.
VS:
1. Unentgeltlichkeit = Ohne Leistung Besitz erlangt
2. Tatsächlich gezogene Nutzunge--> § 100 BGB
3. RF= Herausgabe nach Bereicherungsrecht --> Rechtsfolgenverweis
Grund für Ausnahme, geringe Schutzwürdigkeit des Besitzers, da Besitz ohne Gegenleistung erlangt wurde.
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