SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
Verhältnis §§987ff und §823
Rückseite
--> grds. entalten die §§ 987 ff. BGB abschließende Sonderregelungen, weil § 993 I eine weitergehende Haftung ausschließen soll.
Allerdings Ausnahmen:
- Fremdbesitzerexzess
Rechtsfolge des Exzess ist, dass die Haftungsprivilegierung des § 993 BGB aufgrund teleologischer Reduktion entfällt und auch der gutgläubige unverklagte Fremdbesitzer unbeschränkt auf Schadensersatz und Nutzungsherausgabe in Anspruch genommen werden kann.
Ohne dies Reduktion des § 993 BGB würde der A aus dem Beispiel für die Beschädigung der Wohnung nicht haften, da ein wirksamer Vertrag fehlt und § 993 BGB das Deliktsrecht ausschlösse.
Diese Karteikarte wurde von jonima11 erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: