SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Zurückbehaltungsrecht aus § 1000 BGB als Recht zum Besitz
Rückseite

Wortlaut --> identisch mit Wortlaut des § 986 I 1 1. Alt., grammatikalische Auslegung spricht somit dafür, § 1000 S. 1 BGB als Recht zum Beseitz gem. § 986 I 1 1. Alt. gelten zu lassen.

Praktische Wirkung --> Arg. es besteht kein Unterschied, ob der Besitzer die Sache wegen § 1000 S 1 oder wegen § 986 I 1 1. Alt. nicht herausgegen muss

Allerdings unterschiedliche RF -->

Diese Karteikarte wurde von jonima11 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: