SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)
Vorderseite
Zurückbehaltungsrecht aus § 1000 BGB als Recht zum Besitz
Rückseite
Wortlaut --> identisch mit Wortlaut des § 986 I 1 1. Alt., grammatikalische Auslegung spricht somit dafür, § 1000 S. 1 BGB als Recht zum Beseitz gem. § 986 I 1 1. Alt. gelten zu lassen.
Praktische Wirkung --> Arg. es besteht kein Unterschied, ob der Besitzer die Sache wegen § 1000 S 1 oder wegen § 986 I 1 1. Alt. nicht herausgegen muss
Allerdings unterschiedliche RF -->
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