SachR1 (Fach) / Recht (Lektion)

Vorderseite Anwendbarkeit Herausgabeanspruch des Deliktsrechts neben § 985 BGB
Rückseite

§ 993 I Hs. 2 schließt nur Anspruch des Eigentümers auf Nutzungeherausgabe nach §§ 987 ff und Schadensersatzansprüche nach §§ 989 ff. BGB aus. Deliktische Ansprüch bleiben davon unberührt.

Diese Karteikarte wurde von jonima11 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: