GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Veranlassungszusammenhang (Überschusseinkünfte)
Rückseite
- Einnahmen müssen durch die einkunftserzielende Tätigkeit des Steuerpflichtigen veranlasst sein
- wenn die Einnahemen iwS eine Gegenleistung für die erbrachte Leistung ist
- NICHT bei privaten Umständen
Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.