Geschichte (Fach) / Skript III (Religionsfreiheit) (Lektion)

Vorderseite Hl.Röm.Reich deutscher Nation als Wiege der Glaubensspaltung und Hort des "Ius emigrandi"
Rückseite
  • Martin Luther wurde von Fürst Friedrich dem Weisen von Sachsen geschützt
  • Es gab einen Reichstag in Worms
  • Karl V will Luther zum Widerruf der Lehren bewegenLuthers Schriften dürfen nicht gelesen und gedruckt werden
  • Festnahme kann Friedrich der Weise verhindern
  • 1530 Augsburger Reichstag
  • 1555 Augsburger Religionsfriedenermöglichte eine friedliche Koexistenz beider Konfessionen im Reich(nicht aber HB)
  • 1648 Westfählischer Friedebeendete den 30jährigen Kriegnun wurden auch HB einbezogen

Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens:

  • Gleichberechtigung zwischen Anhängern Luthers und Katholiken
  • Reichsmittelbare Untertanen hatten das Bekenntnis des Landesherren anzunehmen oder auszuwandern "ius emigrandi"
  • Übertritt von katholischen Fürsten zum Protestantismus führte zu AmtsverlustUntertanen mussten katholisch bleiben
  • Es wurde das Normaljahr und der Normaltag eingeführt 1.1.1624diejenigen Religionen die 1624 in einem Lande die herrschende gewesen war, sollte sie auch in Zukunft bleibenUntertanen mussten sich zu dieser Religion bekennenwenn nicht, dann wurden sie vom Landesfürsten zur Auswanderung gezwungen.

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