BWL (Fach) / UG (Lektion)

Vorderseite Sonderregelung bei gastronomischen Unternehmen
Rückseite

Wer ein gastronomisches Unternehmen eröffnen will, muss an seinem Unterrichtungsverfahren über Hygiene und lebensmittelrechtliche Vorschriften teilgenommen haben. Außerdem gelten zusätzlich raumbezogene Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter.

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