BWL (Fach) / UG (Lektion)
Vorderseite
Sonderregelung bei gastronomischen Unternehmen
Rückseite
Wer ein gastronomisches Unternehmen eröffnen will, muss an seinem Unterrichtungsverfahren über Hygiene und lebensmittelrechtliche Vorschriften teilgenommen haben. Außerdem gelten zusätzlich raumbezogene Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter.
Diese Karteikarte wurde von vatoslocos erstellt.